Berliner Mietendeckel gekippt – wie weiter?

Eingestellt 18.4.21

18.04.2021

Berlin darf gegen exorbitante Mietsteigerungen nicht gesetzlich vorgehen, hat das Bundesverfassungsgericht entschieden. Das Urteil ist bitter vor allem für die Berliner Mieterinnen und Mieter, für die der Mietendeckel Entlastungen gebracht hat. Es ist enttäuschend für die Berliner Koalition aus SPD, Grünen und Linken, die ein radikales Experiment gewagt hat, das weder unbegründet noch ungeprüft war. Ich hatte in verantwortlicher Position großen Anteil an dem Gesetzgebungsvorhaben, also ist es auch mein Scheitern und das schmerzt.

Aber es gilt, daraus zu lernen und die sich daraus ergebenden Chancen zu nutzen. Das Problem, das damit gelöst werden sollte, ist ja nicht weg. Es wird weiter nach Wegen gesucht werden müssen, um das soziale Grundrecht auf angemessenen und bezahlbaren Wohnraum zu verwirklichen. Das Urteil ist auch ein Rückschlag für die mietenpolitischen Bündnisse bundesweit, weil mit dem Instrument Hoffnungen weit über Berlin hinaus verbunden waren, die ungebremste Mietenexplosion zu beenden. Aber diese Hoffnungen müssen jetzt in andere Bahnen gelenkt werden, und das ist auch möglich. Mit Blick auf konkrete Folgen und politischen Handlungsbedarf geht es kurz gesagt um verbesserten Mieterschutz und Wohnkostenhilfen, um bundespolitische Konzepte und vor allem Mehrheiten für eine wirksame Mietenbegrenzung und um die Ausweitung des gemeinwohlorientierten Wohnungssektors.

Zunächst verneint das Bundesverfassungsgericht „nur“ die Kompetenzfrage für die Länder und sieht ein soziales Mietrecht in der ausschließlichen Kompetenz des Bundes. Folgerichtig wäre also der Bundesgesetzgeber gefragt, er könnte sich für die grundsätzliche Funktionsweise des Einfrierens, Begrenzens und Absenkens von Mieten am Berliner Vorbild orientieren und die Länder oder noch besser die Kommunen zu konkreten Reglungen ermächtigen. Dass die Mietpreisbremse in ihrer bisherigen Ausgestaltung die Mietenexplosion in angespannten Wohnungsmärkten nicht ausreichend dämpft, ist ja hinlänglich erwiesen. Allerdings wird es auch künftig Debattenbedarf geben, welche Konsequenzen die Überführung des Politikfeldes „Wohnungswesen“ in Länderhoheit im Zuge der Föderalismusreform 2006 künftig überhaupt haben kann. Unstrittig sind Regelungen des Wohnraumschutzes und der Wohnraumschaffung Ländersache. Dass ausgerechnet eine preisrechtliche Regulierung für ungebundenen, frei finanzierten Wohnungen nicht dazugehören soll, ist nicht nachvollziehbar hergeleitet worden, aber der Richterspruch hat hier Tatsachen geschaffen.

Mit dem Urteil wird de facto der Status quo ante wieder hergestellt, die ursprünglichen Vertragsregelungen leben wieder auf. Bei den vertraglich vereinbarten Mieten sollten Mieter:innen jetzt besonders auf die Einhaltung der Mietpreisbremse achten. Diese ist nur begrenzt wirksam, denn die Erfahrungen zeigen, dass sie häufig missachtet wird.

Als unmittelbare Folge des Urteils geht es akut um den Schutz der betroffenen Mieter:innen, weil es zu unmittelbaren Rückforderungsansprüchen der Vermieterseite führt. Es liegt allerdings im Ermessen der Vermieter:innen, auf Rückzahlungen zu verzichten, so wie es Vonovia bereits angekündigt hat. Gerade in Zeiten von Corona ist es unverantwortlich, Mieter:innen zusätzlich zu belasten. Dennoch müssen sie sofort Kontakt zu ihren Vermieter:innen aufnehmen und konkrete Absprachen treffen. Andernfalls drohen Kündigungen wegen Mietrückständen. Die Mieterorganisationen und die offenen Mieterberatungen unterstützen dabei wo sie können. Zusätzlich hat der Berliner Senat einen Hilfsfonds für bedürftige Mieter:innen angekündigt, um den Verlust der Wohnung zu vermeiden.

Aus dem Scheitern Berlins erwächst die große politische Chance, das Mietenthema zentral an die Bundesebene zu adressieren und im Wahlkampf weit nach vorn zu stellen. Dabei geht es nicht nur um die Schärfung der bestehenden Mietpreisbestimmungen im BGB und die verfassungskonforme Implementierung einer Mietenregulierung. Das Vorgehen gegen Mietwucher muss strafrechtlich vereinfacht, das Wohngeld weiter reformiert und bedarfsgerecht erhöht werden. Salopp gesagt, solange die Mieten nicht gedeckelt sind, muss der Wohngelddeckel weg. Die Möglichkeiten der Eigenbedarfskündigung und die Umwandlung von Miet- in Eigentumswohnungen müssen wirksam eingeschränkt werden. Die Voraussetzungen zur Vermeidung von Wohnungsverlusten und zur Bekämpfung der Obdachlosigkeit bedürfen der Verbesserung. Und ganz zentral: Der Bund darf sich nicht aus der Finanzierung des leistbaren Wohnungsbaus zurückziehen und muss rechtliche Voraussetzungen für bezahlbaren Baugrund schaffen. Die grassierende Spekulation hat zu einer dramatischen Verteuerung von Bauland geführt. Auch das kommunale Vorkaufsrecht in seiner derzeitigen Ausgestaltung hilft da wenig, weil es nur in eingeschränkten Fällen gilt und weil es praktisch nicht mit Preisminderung ausgeübt werden kann.

Bezahlbare Mieten sind das lokale Fundament des sozialen Zusammenhalts. Dafür spielt der gemeinwohlorientierte Wohnungsbestand eine zentrale Rolle. Kommunale bzw. öffentliche Wohnungsbaugesellschaften stärken, Genossenschaften fördern und gemeinwohlorientierte Bauträger mit allen Mitteln auf der jeweiligen politischen Ebene unterstützen ist das Gebot der Stunde. Nur so können die auf maximale Rendite ausgerichteten Wohnungsunternehmen in die Schranken gewiesen werden. Es geht darum die Stadt den Menschen zurückzugeben und sie aus den Fängen von Spekulation und Gewinnmaximierung zu befreien. Dafür braucht es eine neue Wohnungsgemeinnützigkeit. Das heißt, diejenigen Wohnungsunternehmen, die eine soziale Wohnraumbewirtschaftung gewährleisten, müssen steuerlich bessergestellt sowie bei der Baulandbeschaffung und beim Wohnungsbau gezielt unterstützt werden.

Katrin Lompscher

2016-2020 Senatorin für Stadtentwicklung und Wohnen in Berlin (Die Linke)